wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.03.2013
10 U 97/12 -

Verbreitung unwahrer Tatsachen im Erfahrungsbericht auf Google-Maps: Google muss kritischen Eintrag löschen

Fehlende Einholung der Stellungnahme zur Beanstandung begründet Löschungsanspruch

Werden über einen Erfahrungsbericht bei Google-Maps unwahre Tatsachen verbreitet und weist der Betroffene Google darauf hin, so ist Google verpflichtet vom den für den Eintrag verantwortlichen eine Stellungnahme einzuholen. Tut Google dies nicht, so ist von der Rechtmäßigkeit der Beanstandung auszugehen und der Eintrag zu löschen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Arbeit eines Arztes in Berlin, der eine Klinik für kosmetische Chirurgie leitete, in einem Erfahrungsbericht von Google-Maps von einem anonymen Nutzer schlecht bewertet. Der Arzt klagte daraufhin gegen Google auf Löschung des Eintrags, da dieser nach seiner Behauptung falsch gewesen sei.

Landgericht gab Klage statt

Das Landgericht Berlin gab der Klage statt. Zwar sei Google nicht verpflichtet negative Erfahrungsberichte von Google-Maps von sich aus zu überprüfen. Weist jedoch ein Betroffener auf eine mögliche Rechtsverletzung hin, bestehe ein Anspruch auf Löschung, wenn Google vom für den Eintrag Verantwortlichen keine Stellungnahme einholt. Dies sei hier der Fall gewesen. Gegen diese Entscheidung legte Google Berufung ein.

Kammergericht bejahte ebenfalls Anspruch

Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung von Google zurück. Dem betroffenen Arzt habe der Löschungsanspruch zugestanden. Zwar müsse Google nicht die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen überprüfen. Wird es aber von einem Betroffenen auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen, könne es als Störer auf Löschung des Eintrags haften, wenn es nicht die Beanstandung des Betroffenen an den für den Eintrag Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterleitet. In einem solchen Fall könne von der Rechtmäßigkeit der Beanstandung und somit von der Unwahrheit des Eintrags ausgegangen werden. So habe der Fall hier gelegen.

Betroffener muss nicht unwahre Tatsachen hinnehmen

Nach Auffassung des Kammergerichts sei unerheblich gewesen, dass der Arzt durch Google-Maps die Öffentlichkeit gesucht hat und er sich in beruflichen Angelegenheiten Kritik stellen muss. Denn dies rechtfertige nicht die Verbreitung unwahrer Tatsachen, selbst wenn sie als Bewertung oder Erfahrungsbericht gekennzeichnet ist.

Keine überspannten Anforderungen

An Google werden auch keine überspannten Anforderungen gestellt, so das Kammergericht weiter. Denn Google habe mit der Schaffung der Einstellung von Bewertungen damit rechnen müssen, dass es zu Beanstandungen kommt. Es müsse daher entsprechende personelle und technische Kapazitäten bereitstellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2014
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 659
MMR 2013, 659
 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht Rechtsprechungsdienst (ZUM-RD)
Jahrgang: 2013, Seite: 374
ZUM-RD 2013, 374

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16726 Dokument-Nr. 16726

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16726

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung