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Fundstelle: jurisPR-MietR 14/2018, Anm. 2, Dietmar Wall
juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR),
Jahrgang: 2018, Ausgabe: 14, Anmerkung: 2, Autor: Dietmar Wall
Bundesgerichtshof, Urteil vom30.05.2018
- VIII ZR 220/17 -
BGH: Bei nach Wohnflächenanteil abzurechnenden Heizkosten ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich
Werden die Heizkosten gemäß § 556 a Abs. 1 BGB nach dem Anteil der Wohnfläche abgerechnet, so ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich. Es kommt nicht auf die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche an oder ob die vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen mehr als 10 % abweicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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