Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: jurisPR-MietR 16/2013, Anm. 6, Bernd Jahreis
juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR),
Jahrgang: 2013, Ausgabe: 16, Anmerkung: 6, Autor: Bernd Jahreis
Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom11.12.2012
- 120 C 1126/12 -
Wohnungseigentümer dürfen nur vier Mal im Jahr mit Holzkohle grillen
Wohnungseigentümer müssen gegenseitig auf sich Rücksicht nehmen. Daher kann das Grillen mit Holzkohle auf vier Mal im Jahr pro Wohnungseigentümer beschränkt werden. Zudem ist die Grillaktivität 24 Stunden vorher anzukündigen. Dies hat das Amtsgericht Halle (Saale) entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung