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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: jurisPR-ITR 3/2013, Anm. 3, Arden
juris PraxisReport IT-Recht (jurisPR-ITR),
Jahrgang: 2013, Ausgabe: 3, Anmerkung: 3, Autor: Arden
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
jurisPR-ITR 3/2013, Anm. 3, Arden:
Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom26.09.2012
- 5 Ca 949/12 -
Grobe Beleidigung bei "facebook" kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Das Arbeitsgericht Duisburg hat die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, welcher beleidigende Äußerungen bei Facebook eingestellt hatte, aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für unwirksam erachtet. Lesen Sie mehr
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