Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: jurisPR-FamR 4/2014, Anm. 7, Wolfram Viefhues
juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR),
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 4, Anmerkung: 7, Autor: Wolfram Viefhues
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom13.05.2013
- 2 WF 82/13; II-2 WF 82/13 -
Nicht eingeforderter rückständiger Kindesunterhalt kann nach einem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden
Wer einen Anspruch auf Kindesunterhalt hat und über ein Jahr mit der Geltendmachung wartet, kann diesen nicht mehr einfordern. Der Anspruch ist insofern verwirkt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung