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Dienstag, 23. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: jurisPR-FamR 16/2013, Anm. 1, Markus Maibach

juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR),
Jahrgang: 2013, Ausgabe: 16, Anmerkung: 1, Autor: Markus Maibach

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
jurisPR-FamR 16/2013, Anm. 1, Markus Maibach:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom22.05.2013
- 31 Wx 55/13 -

Wer "sich bis zu meinem Tod um mich kümmert", erbt: Fehlende Benennung einer konkreten Person macht eine Erbeinsetzung unwirksam

Setzt ein Erblasser denjenigen als Erbe ein, der "sich bis zu [seinem] Tode um [ihn] kümmert", so ist dies unwirksam. Denn der Begriff des "Kümmern" ist so vage, dass sich aus dem Testament nicht ergibt, wer konkret die Zuwendung erhalten soll. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr

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