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Fundstelle: jurisPR-ArbR 40/2013, Anm. 4, Zimmermann
juris PraxisReport Arbeitsrecht (jurisPR-ArbR),
Jahrgang: 2013, Ausgabe: 40, Anmerkung: 4, Autor: Zimmermann
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom19.12.2012
- 4 TaBV 1163/12 -
Einstellung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen rechtswidrig
Die Einstellung eines Leiharbeitnehmers auf einem Dauerarbeitsplatz verstößt gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Betriebsrat kann deshalb der Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) seine Zustimmung verweigern. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Lesen Sie mehr
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