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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: jurisPR-ArbR 37/2013, Anm. 5, Eugen Ehmann

juris PraxisReport Arbeitsrecht (jurisPR-ArbR),
Jahrgang: 2013, Ausgabe: 37, Anmerkung: 5, Autor: Eugen Ehmann

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
jurisPR-ArbR 37/2013, Anm. 5, Eugen Ehmann:

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom28.01.2013
- 21 Sa 715/12 -

Grob beleidigende Äußerungen über Arbeitgeber in offener Facebook-Gruppe begründen fristlose Kündigung des Arbeitnehmers

Macht ein Arbeitnehmer in einer offenen Facebook-Gruppe Äußerungen wie "ich kotze gleich" und "asoziale Gesellschafter", stellt dies eine grobe Beleidigung dar und rechtfertigt die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landes­arbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr

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