wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: jurisPR-ArbR 28/2013, Anm. 1, Eugen Ehmann

juris PraxisReport Arbeitsrecht (jurisPR-ArbR),
Jahrgang: 2013, Ausgabe: 28, Anmerkung: 1, Autor: Eugen Ehmann

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
jurisPR-ArbR 28/2013, Anm. 1, Eugen Ehmann:

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom21.02.2013
- 2 Sa 386/12 -

Posting bei Facebook: Pflicht zur arbeits­vertraglichen Verschwiegenheit besteht nur bei berechtigtem Interesse an Geheimhaltung

Eine Regelung im Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer über betriebsinterne Vorgänge zu schweigen hat, ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung hat. Zudem ist das Recht zur freien Meinungsäußerung zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeitsgerichts Mainz hervor. Lesen Sie mehr

Werbung




Werbung