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Fundstelle: jurisPR-ArbR 16/2003, Anm. 1, Eugen Ehmann
juris PraxisReport Arbeitsrecht (jurisPR-ArbR),
Jahrgang: 2003, Ausgabe: 16, Anmerkung: 1, Autor: Eugen Ehmann
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom10.10.2012
- 3 Sa 644/12 -
Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook: Auszubildender darf nach beleidigenden Äußerungen auf Facebook gekündigt werden
Die fristlose Kündigung eines Auszubildenden aufgrund Äußerungen über seinen Arbeitgeber wie "Menschenschinder und Ausbeuter" auf seinem Facebook-Profil ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm nun im Berufungsverfahren entschieden. Lesen Sie mehr
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