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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: jurisPR-ArbR 16/2003, Anm. 1, Eugen Ehmann

juris PraxisReport Arbeitsrecht (jurisPR-ArbR),
Jahrgang: 2003, Ausgabe: 16, Anmerkung: 1, Autor: Eugen Ehmann

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
jurisPR-ArbR 16/2003, Anm. 1, Eugen Ehmann:

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom10.10.2012
- 3 Sa 644/12 -

Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook: Auszubildender darf nach beleidigenden Äußerungen auf Facebook gekündigt werden

Die fristlose Kündigung eines Auszubildenden aufgrund Äußerungen über seinen Arbeitgeber wie "Menschenschinder und Ausbeuter" auf seinem Facebook-Profil ist wirksam. Dies hat das Landes­arbeitsgericht Hamm nun im Berufungsverfahren entschieden. Lesen Sie mehr

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