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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: info also 2018, 230

Zeitschrift: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht (info also),
Jahrgang: 2018, Seite: 230

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
info also 2018, 230:

Sozialgericht Berlin, Beschluss vom26.06.2018
- S 95 AY 91/18 ER -

Auszubildenden ist Untervermietung eines Schlafplatzes in ca. 28 qm großer Einzimmerwohnung zur Deckung des Lebensbedarfs zumutbar

Einem Auszubildenden, der BAföG-Leistungen erhält, steht grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe zu. Dies gilt selbst dann, wenn ihm lediglich ein Betrag von 200 EUR monatlich zur Verfügung steht. Einem Auszubildenden ist die Untervermietung eines Schlafplatzes in seiner ca. 28 qm großen Einzimmerwohnung zur Deckung seines Lebensbedarfs zumutbar. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle info also 2018, 230 wird teils auch als „info also 18, 230“, „info also 2018, S. 230“ oder „info also 18, S. 230“ zitiert.




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