Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.03.2010
- L 6 EG 16/09 -
Gehaltsnachzahlungen sind als Einkommen bei Elterngeldberechnung zu berücksichtigen
Rechtswidrig einbehaltener Lohn nicht mit einmaligen Einnahmen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gleichsetzbar
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem im Jahr vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommen. Zu diesem gehört auch der rechtswidrig einbehaltene und erst aufgrund arbeitsgerichtlicher Verurteilung nachgezahlte Lohn. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht und kritisierte damit erneut die bislang gängige, aber für rechtswidrig erklärte Praxis des hessischen Landesversorgungsamtes.
Im zugrunde liegenden Fall erhielt eine Frau, die über viele Jahre als Verkäuferin tätig war, in den Monaten vor der Geburt ihres Kindes kein
Keine Berücksichtigung von Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien und Erfolgsbeteiligungen bei Elterngeldberechnung
Die Richter beider Instanzen gaben der Mutter Recht. Mit dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2010
Quelle: ra-online, Hessisches Landessozialrecht
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9585
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9585
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.