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Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.10.2014
9 TA 573/14 -

Hessisches Landes­arbeits­gericht verneint Rechtswidrigkeit des Streiks bei der Deutschen Lufthansa AG

Landes­arbeits­gericht weist Anträge der Deutsche Lufthansa AG gegen die Vereinigung Cockpit e.V. zurück

Das Hessische Landes­arbeits­gericht hat die Rechtswidrigkeit der Streiks bei der Deutschen Lufthansa AG verneint und entsprechende Anträge der Deutsche Lufthansa AG gegen die Vereinigung Cockpit e.V. zurückgewiesen, mit denen der Streik am 20. und 21. Oktober 2014 untersagt werden sollte.

Die Anträge im Eilverfahren auf einstweiligen Rechtsschutz waren bereits am späten Nachmittag des 20. Oktober durch das Arbeitsgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden (Beschluss vom 20. Oktober, Az. - 22 Ga 147/14 -). Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte im Anschluss daran ebenfalls eine Rechtswidrigkeit des Streiks verneint.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2014
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online

Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2014
    [Aktenzeichen: 22 Ga 147/14]
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Dokument-Nr.: 19025 Dokument-Nr. 19025

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