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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.11.2004
5 Sa 1299/04 -

Missbrauch des Diensthandys rechtfertigt fristlose Kündigung

Privattelefonate können den Job kosten

Wer übermäßig sein Diensthandy für Privatgespräche nutzt, kann fristlos gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im Fall hatte ein Außendienstmitarbeiter einer Bank mit dem Diensthandy innerhalb von vier Monaten fast ausschließlich private Gespräche in Höhe von 1700,- EUR geführt.

Die Richter sahen die Kündigung als gerechtfertigt an, obwohl der Mitarbeiter einwandte, dass ihm private Telefonate nicht ausdrücklich verboten worden seien. Die Bank habe private Gespräche nur im geringen Umfang dulden wollen, so das Gericht. Da der Mitarbeiter darüber weit hinaus gegangen sei, habe er vertragswidrig gehandet. In diesem Fall sei die Kündigung auch ohne Abmahnung zulässig gewesen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2005
Quelle: ra-online

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