Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2012
- 19 SaGa 1480/11 -
Arbeitgeber muss persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von Firmen-Webseite löschen
Veröffentlichung persönlicher Daten nach Ende des Arbeitsverhältnisses greift unberechtigt in Persönlichkeitsrechte ein
Das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers ist verletzt, wenn ein Arbeitgeber persönliche Daten und Fotos ausgeschiedener Arbeitnehmer weiter auf seiner Firmen-Webseite präsentiert. Der betroffene Arbeitnehmer kann deren Löschung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist
Kanzlei löscht Daten ehemaliger Arbeitnehmerin nur teilweise
Nach dem Ausscheiden war die Klägerin weiter als
Beklagte Sozietät zur Löschung sämtlicher persönlicher Daten der Klägerin verpflichtet
Die hiergegen beantragte einstweilige Verfügung war vor dem Arbeitsgericht erfolgreich. Die Berufung der Beklagten war ohne Erfolg. Auch das Hessische Landesarbeitsgericht war der Ansicht, dass die beklagte Sozietät die persönlichen Daten der Klägerin samt Foto von allen Seiten ihrer Internetpräsentation löschen müsse. Den Beklagten wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro angedroht.
Veröffentlichung der Daten führt zu Wettbewerbsnachteilen der Klägerin
Die Veröffentlichung greife nach Ende des Arbeitsverhältnisses unberechtigt in das
Für Sozietät besteht kein Berechtigtes Interesse an Veröffentlichung der Daten
Ein berechtigtes Interesse der Beklagten an der Veröffentlichung der Daten der Klägerin nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses gebe es nicht.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2012
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.10.2011
[Aktenzeichen: 13 Ga 160/11]
- Veröffentlichung von E-Mails auf Website verletzt Persönlichkeitsrecht
(Landgericht Köln, Urteil vom 28.05.2008
[Aktenzeichen: 28 O 157/08]) - BVerfG: Verurteilung zur Unterlassung wörtlicher Zitate auf Homepage stellt Verstoß gegen Grundrecht auf Meinungsfreiheit dar
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.02.2010
[Aktenzeichen: 1 BvR 2477/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13155
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13155
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.