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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.07.2011
- 9 A 103/11 -
Hessischer VGH: Errichtung von Windkraftanlagen zulässig
Anlage beeinträchtigt weder das Landschaftsbild noch den Erholungswert der Landschaft
Gegen die Errichtung einer Windkraftanlage bestehen dann keine rechtlichen Bedenken, wenn sie - auch unter Berücksichtigung von bereits drei vorhandenen Windkraftanlagen - den Anforderungen der TA-Lärm entspricht und die hinzukommende Anlage auch weder das Landschaftsbild noch den Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte die Klage auf Genehmigung
Anlage entspricht Anforderungen der TA-Lärm
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass
Mögliche Betriebseinschränkungen wegen bestehender Fledermausproblematik erfordern erneute Begutachtung
Über den Betrieb
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2011
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 12032
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