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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.09.2011
- 6 A 1005/10.A -
Hessischer VGH zum Flüchtlingsstatus für iranische Regimekritiker
BRD ist verpflichtet iranischen Staatsangehörigen wegen ernsthaften Risikos einer politischen Verfolgung im Heimatland Status als Flüchtlinge zuzuerkennen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einer iranischen Staatsangehörigen und ihrer Tochter - ebenfalls iranische Staatsangehörige - den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen. Die Klägerinnen haben ihr Heimatland im Jahre 2007 verlassen und hatten bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vergeblich um die Anerkennung als Asylberechtigte und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nachgesucht.
Die beiden Klägerinnen der zugrunde liegenden Verhandlung unterhalten in Deutschland eigene Weblogs, in denen sie sich mit eigenen Beiträgen und mit Verweisung auf Internet- und Printveröffentlichungen anderer Personen und Organisationen kritisch mit der Lage im
Klägerinnen wegen regimefeindlicher Gesinnung ernsthaftem Risiko einer politischen Verfolgung im Iran ausgesetzt
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist auf der Grundlage von Auskünften, die er zur Gefährdung von im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2011
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- BVerwG: Einheitliche Maßstäbe bei Widerruf der Flüchtlingsanerkennung
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.06.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 10.10]) - Flüchtlingsanerkennung wegen exilpolitischer Aktivitäten im Folgeverfahren nicht möglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.09.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 25.08 und 10 C 26.08])
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Dokument-Nr. 12315
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