Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2010
- 5 K 2099/09 -
FG Rheinland-Pfalz: Fehlerhafte Steuererklärung im Elster-Verfahren nicht immer als grobes Verschulden zu bewerten
Allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass trotz Sorgfalt gerade bei größeren Dokumenten am PC Fehler vorkommen können
Unterläuft einem Steuerpflichtigen bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung im elektronischen Elster-Verfahren ein Fehler bei der Eingabe, kann dies nicht stets als grobes Verschulden des Steuerpflichtigen bewertet werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall musste das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung nehmen, ob die Änderung eines Steuerbescheides, der aufgrund einer unvollständigen Eingabe des Steuerpflichtigen im elektronischen Elster Verfahren ergangen war, vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass der Steuerpflichtige grob fahrlässig gehandelt habe.
Kläger übersah eine Eingabezeile
Im Streitfall war der Kläger freiberuflich und rechtsberatend tätig. Die Einkommensteuererklärung 2006 übermittelte er mit Hilfe des elektronischen Steuerprogramms ElsterFormular 2006/2007 an das Finanzamt und reichte eine so genannte komprimierte Steuererklärung in Papierform unterschrieben nach. In dem elektronischen Formular hatte der Kläger in Zeile 62 des Mantelbogens - Frage nach Beiträgen zu berufsständischen Versorgungswerken - keine Eintragung vorgenommen. Darauf hin erging der Einkommensteuerbescheid 2006 entsprechend den Angaben des Klägers. Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung des Folgejahres bemerkte der Kläger, dass er Zahlungen an sein berufsständisches Versorgungswerk in Höhe von rund 18.000 Euro bei der Abgabe der elektronischen Steuererklärung 2006 irrtümlich nicht in Zeile 62 des Mantelbogens eingetragen hatte und beantragte beim Finanzamt die Änderung des mittlerweile bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides 2006 zu seinen Gunsten. Dieser Antrag wurde vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt, den Kläger treffe ein - die begehrte Änderung ausschließendes -
Die dagegen angestrengte Klage war demgegenüber erfolgreich.
FG: Vergessen, Irrtümer oder Nachlässigkeiten kein grobes Verschulden
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, dass ein die Änderung ausschließendes
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2011
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10966
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10966
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.