Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 30.09.2009
- T-75/08 und T-191/08 -
JOOP!-Ausrufezeichen kann nicht als EU-Gemeinschaftsmarke geschützt werden - Simplem Ausrufezeichen fehlt Unterscheidungskraft
Rechteckige Rahmen reicht nicht als unterscheidungskräftiger Bestandteil aus
Ein Ausrufezeichen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Dies hat das Europäische Gericht erster Instanz entschieden. Die Bildmarken, die die Firma JOOP! eintragen lassen wollte, seien nicht unterscheidungsfähig. JOOP! habe auch nicht nachgewiesen, dass die Marken gemeinschaftsweit Unterscheidungskraft durch Benutzung erworben haben.
Nach der Verordnung über die
Sachverhalt
Am 7. September 2006 meldete die JOOP! GmbH beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das die
Der Prüfer des HABM wies die Anmeldungen mit der Begründung zurück, die angemeldeten Marken besäßen keine
Das Gericht erinnert zunächst daran, dass eine
Simplem Ausrufezeichen fehlt Unterscheidungskraft
Im vorliegenden Fall können die angemeldeten Marken nicht als geeignet angesehen werden, die betriebliche Herkunft der mit ihnen gekennzeichneten Waren zu identifizieren. Die fehlende
Rechteckige Rahmen reicht nicht als unterscheidungskräftiger Bestandteil aus
Ebenso wenig kann der rechteckige Rahmen, der das Ausrufezeichen der zweiten angemeldeten
Was den Erwerb von
Zum Argument der Klägerin, dass das relevante Publikum an ihre Hauptmarke und ihr Unternehmenskennzeichen JOOP! gewöhnt sei, bemerkt das Gericht, dass die angemeldete
Nachweise für erworbene Unterscheidungskraft bezogen sich nur auf deutschen Markt
Die von JOOP! vorgelegten Dokumente zum Beweis dafür, dass die angemeldeten Marken infolge von Benutzung in der Gemeinschaft
Verordnung über die Gemeinschaftsmarke
Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2009
Quelle: ra-online, Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8561
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8561
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.