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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 24.05.2012
- C-98/11 P -
Goldhase: Lindt-Osterhase mit rotem Band nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig
Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt fehlende Unterscheidungskraft hinsichtlich Form des Osterhasen
Die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union und bestätigte die fehlende Unterscheidungskraft der Form des Osterhasen.
Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke* können die Form und die Aufmachung einer Ware eine
Kommission weist Anmeldung als Gemeinschaftsmarke mangels Unterscheidungskraft zurück
Am 18. Mai 2004 meldete die Lindt & Sprüngli AG beim HABM (Gemeinschaftsmarkenamt) ein dreidimensionales Zeichen in Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band als
Vorinstanz setzt sich sowohl mit Branchengepflogenheiten als auch mit Wahrnehmung durch Durchschnittsverbraucher ausreichend und rechtsfehlerfrei auseinander
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied letztlich, dass das Gericht mit der Feststellung, das HABM habe die Anmeldung der
Infolgedessen weist der Gerichtshof das Rechtsmittel zurück.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- BGH: Markenschutz des "Lindt-Goldhasen" muss neu bestimmt werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.07.2010
[Aktenzeichen: I ZR 57/08]) - BGH sieht "Lindt-GOLDHASE" als 3D-Marke an - "RIEGELEIN CONFISERIE" Osterhase kann durch ähnliche Form und Farbe den Lindt-Osterhasen markenrechtlich verletzen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2006
[Aktenzeichen: I ZR 37/04 ])
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Dokument-Nr. 13540
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