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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.12.2019
- C-532/18 -
Fluggast hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee
Unfall muss nicht mit einem flugspezifischen Risiko in Zusammenhang stehen
Der EuGH hat entschieden, dass die Haftung einer Fluglinie für Verbrühungen, die dadurch entstehen, dass während eines Fluges heißer Kaffee aus nicht geklärten Gründen umkippt, nicht voraussetzt, dass sich ein flugspezifisches Risiko realisiert hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein junges Mädchen verlangte von der österreichischen Fluglinie Niki Luftfahrt GmbH (in Liquidation)
Fluglinie verneint Haftung
Die Fluglinie weist ihre
Keine Abhängigkeit der Haftung der Fluglinien von Schadenseintritt auf Grund eines luftfahrtspezifischen Risikos
Der Gerichtshof führt aus, dass die gewöhnliche Bedeutung, die dem Begriff
Übereinkommen vom Montreal erlaubt Haftungsausschluss nur bei Verschuldung eines Schadens durch Dritte
Er erinnert daran, dass nach dem Übereinkommen von Montreal die
Der Begriff Unfall erfasst jeden an Bord eines Flugzeugs vorfallenden Sachverhalt
Der Gerichtshof antwortet dem Obersten Gerichtshof mithin, dass der in Rede stehende Begriff
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2019
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28247
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