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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.11.2014
- C-443/13 -
EuGH: Lebensmitteleinzelhändel darf bei mit Salmonellen kontaminiertem Fleisch sanktioniert werden
Frischfleisch muss das für Salmonellen geltende mikrobiologische Kriterium auf allen Vertriebsstufen einschließlich des Einzelhandels erfüllen
Lebensmitteleinzelhändlern kann eine Sanktion auferlegt werden, wenn das von ihnen verkaufte frische Geflügelfleisch mit Salmonellen kontaminiert ist. Auch wenn der Einzelhändler nur auf der Vertriebsstufe tätig ist. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall leitet die Klägerin eine österreichische Filiale einer im Lebensmitteleinzelhandel tätigen Gesellschaft. Im Jahr 2012 wurde in der Filiale von einem Organ der Lebensmittelaufsicht eine Probe von vakuumierter frischer Putenbrust gezogen, die von einem anderen Unternehmen produziert und verpackt worden war (Filiale war nur auf der Vertriebsstufe tätig). Die Probe war mit
Mikrobiologisches Kriterium muss auf allen Vertriebsstufen erfüllt werden
Vom
Verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen im Unionsrecht vorgesehen
Der Gerichtshof stellt überdies fest, dass auch Lebensmittelhändlern, die allein auf der Vertriebsstufe tätig sind, eine Sanktion wegen Inverkehrbringens eines Lebensmittels, das das mikrobiologische Kriterium nicht erfüllt, auferlegt werden kann. Denn die Mitgliedstaaten müssen nach dem
Erläuterungen
* - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31, S. 1).
** - Es handelt sich im Wesentlichen um Hähnchen, Legehennen und Truthühner (vgl. Anhang I der Verordnung [EG] Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern [ABl. L 325, S. 1]).
*** - Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (ABl. L 338, S.1) in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1086/2011 der Kommission vom 27. Oktober 2011 (ABl. L 281, S. 7).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2014
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ ra-online
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Dokument-Nr. 19156
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