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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.06.2013
- BVerwG 8 C 10.12, BVerwG 8 C 12.12 und BVerwG 8 C 17.12 -
Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war europarechtswidrig
Monopol schränkte Freiheiten unverhältnismäßig ein und trug nicht zur Verwirklichung der gesetzlichen Monopolziele der Suchtbekämpfung und des Jugend- und Spielerschutzes bei
Das Bundesverwaltungsgericht hat in drei Revisionsverfahren entschieden, dass das Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2006 bis 2012 die europarechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verletzt hat.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls vermittelten in Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr und Bochum
Entscheidungen der Vorinstanzen
Die Klagen der Vermittler wurden von den Verwaltungsgerichten abgewiesen, hatten aber im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Erfolg. Während des Revisionsverfahrens hat das Land Nordrhein-Westfalen zum Dezember 2012 den neuen
Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen verstieß gegen europarechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der beklagten Städte bezüglich der Zeit bis November 2012 zurückgewiesen. Für diese Zeit ist das Oberverwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass das
Sportwettenmonopol diente nicht der Suchtbekämpfung, sondern vor allem fiskalischen Zwecken
Das Gericht hat aber zutreffend angenommen, dass deren Unverhältnismäßigkeit sich jedenfalls aus einer systematisch zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2011
[Aktenzeichen: 3 K 162/07] - OVG Nordrhein-Westfalen erklärt Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten für europarechtswidrig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2011
[Aktenzeichen: 4 A 17/08])
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2007
[Aktenzeichen: 3 K 2865/07] - Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 10.01.2012
[Aktenzeichen: 4 A 3362/07]
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 17.09.2008
[Aktenzeichen: 7 K 2474/07] - Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 21.02.2012
[Aktenzeichen: 4 A 2847/08]
- NRW-Sportwettenmonopol auch nach dem Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 05.03.2008
[Aktenzeichen: 1 L 12/08]) - OVG Nordrhein-Westfalen erklärt Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten für europarechtswidrig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2011
[Aktenzeichen: 4 A 17/08]) - Sportwetten-Monopol in Baden-Württemberg ist europarechtswidrig
(Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 16.04.2008
[Aktenzeichen: 1 K 2683/07, 1 K 2063/06, 1 K 2066/06, 1 K 2052/06])
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 20.06.2013 [Aktenzeichen: BVerwG 8 C 10.12]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 04.12.2012 [Aktenzeichen: BVerwG 8 C 12.12]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 20.06.2013 [Aktenzeichen: BVerwG 8 C 12.12]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 04.12.2012 [Aktenzeichen: BVerwG 8 C 17.12]
- Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 20.06.2013 [Aktenzeichen: BVerwG 8 C 17.12]
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Dokument-Nr. 16121
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