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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 01.02.2006
- BVerwG 7 B 80.05 -
Land Berlin muss Zeugen Jehovas endgültig die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verleihen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen, durch das das Land Berlin verpflichtet worden ist, der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen.
Damit hat ein seit über zwölf Jahren währender Rechtsstreit seinen Abschluss gefunden. Im Zuge dieser gerichtlichen Auseinandersetzung hatte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. Dezember 2000 entschieden, der
Zur Klärung dieser Frage war der Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 24. März 2005 festgestellt, es bestünden keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die
Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, weil keine Gründe für die Zulassung der erneuten Revision vorlägen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 07/06 des BVerwG vom 10.02.2006
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Dokument-Nr. 1887
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