wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.2010
BVerwG 2 C 32.09 -

Bundesbeamter hat keinen Anspruch auf Sonderurlaub für Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas

Bezirkskongress gleicht in erster Linie religiösem Fest oder Gottesdienst und ist als Veranstaltung nicht durch Sonderurlaub zu fördern

Bundesbeamte können keinen Sonderurlaub für die Teilnahme an einem so genannten Bezirkskongress der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen beanspruchen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Bundesbeamter, beantragte die Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme an einem Bezirkskongress der Zeugen Jehovas. Dabei handelt es sich um eine jährlich stattfindende Großveranstaltung mit bis zu 20.000 Teilnehmern, die für die als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfasste Religionsgemeinschaft von überragender Bedeutung ist. Das Verwaltungsgericht gab seiner Klage statt, das Oberverwaltungsgericht hob diese Entscheidung auf.

Gewährung von Sonderurlaub beschränkt sich auf Teilnahme am Deutschen Katholikentag oder am Deutschen Evangelischen Kirchentag

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt. Die Sonderurlaubsverordnung des Bundes beschränkt die Gewährung von Sonderurlaub auf die Teilnahme am Deutschen Katholikentag und am Deutschen Evangelischen Kirchentag, ohne dass es auf die Konfession der teilnahmewilligen Beamten ankommt. Zweck dieser Regelung ist es, die besondere gesellschaftliche Wirksamkeit der beiden von der Norm erfassten Veranstaltungen zu fördern, ohne dadurch einzelne religiöse Bekenntnisse wegen ihrer Glaubensinhalte zu privilegieren oder zu benachteiligen. Mit diesem eingeschränkten Normzweck verstößt die Vorschrift weder gegen das Gebot der staatlichen Neutralität gegenüber Religionsgemeinschaften noch gegen die grundrechtliche Religionsfreiheit oder das Recht der Europäischen Union. Sie erlaubt es nicht, Veranstaltungen durch Sonderurlaub zu fördern, die nach ihrem Inhalt in erster Linie religiöse Feste oder Gottesdienste sind. Um solche Veranstaltungen handelt es sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bei den Bezirkskongressen der Zeugen Jehovas, die als das nach der Abendmahlsfeier zweitwichtigste religiöse Fest angesehen werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beamte | Beamter | Beamtin | Kirche | Sonderurlaub | Teilnahme | Zeugen Jehovas

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10630 Dokument-Nr. 10630

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10630

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung