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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.08.2018
- BVerwG 1 C 22.17 -
Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären Aufenthalt zum Aufenthalt zur Beschäftigung
BVerwG zu den Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Privilegierung des § 9 Beschäftigungsverordnung (BeschV), nach der die Ausübung einer Beschäftigung nach bestimmten Vorbeschäftigungs- oder Voraufenthaltszeiten keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf, nicht gilt, wenn ein Ausländer von einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zu einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung wechseln will.
Der Entscheidung lag der Fall eines libyschen Staatsangehörigen zugrunde, der wegen seiner Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen eine befristete
Klage vor dem OVG erfolglos
Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Ausländerbehörde zur Neubescheidung. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage hingegen in vollem Umfang ab. Dabei ließ es offen, ob es der
Voraussetzungen für Zustimmungsfreiheit nach § 9 BeschV liegen nicht vor
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts im Ergebnis. Die Erteilung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31.03.2015
[Aktenzeichen: 24 K 4.14] - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.04.2017
[Aktenzeichen: 3 B 21.16]
- Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht für türkische Arbeitnehmer bei geringfügiger Beschäftigung möglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.04.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 10.11]) - Aufenthaltserlaubnis muss assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.05.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 6.11])
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Dokument-Nr. 26338
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