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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.09.2020
- 6 C 10.19 -
BVerwG: Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber Finanzamt auf Steuerkontoauszug
Auskunftsersuchen mangels Berechtigung abgelehnt
Der Insolvenzverwalter kann nach Art. 15 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine Auskunft vom Finanzamt über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger ist
BVerwG: Insolvenzverwalter keine "betroffener Person" im Sinne des Art. 15 DSGVO
Nach Auffassung des BVerwG räumt Art. 15 Abs. 1 DSGVO einer betroffenen Person das Recht ein, von einem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft über die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich auch gegenüber den Finanzbehörden. Allerdings ist der
Kein Übergang des Auskunftsanspruchs nach Insolvenzverordnung
Auch ein Übergang dieses Auskunftsanspruchs in die Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters gemäß § 80 Abs. 1 Insolvenzordnung findet nicht statt. Denn er ist seinem Charakter nach untrennbar mit der Person des Berechtigten verbunden und kann nicht losgelöst von den weiteren Betroffenenrechten betrachtet werden. Eine Ausübung durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2020
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29201
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