wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.03.2020
1 BvR 712/20 -

BVerfG: Vor Ver­fassungs­beschwerde gegen Verbote zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss ver­waltungs­gericht­licher Rechtsschutz ausgeschöpft werden

Pflicht zur Erhebung einer negativen Feststellungsklage

Eine Ver­fassungs­beschwerde gegen die Verbote zur Eindämmung der Corona-Pandemie, setzt grundsätzlich die Ausschöpfung des ver­waltungs­rechtlichen Rechtsschutzes voraus. Es ist insofern zunächst eine negative Feststellungsklage zu erheben. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Berliner Bürger im März 2020 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde wegen der Verbote im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingelegt. Er sah darin einen Verstoß gegen Grundrechte. Zudem hielt er die Verbote für nicht erforderlich, da das Infektionsschutzgesetz mildere Mittel ermögliche, um der Ausbreitung des Virus zu begegnen. Welche Mittel das sind, nannte der Bürger aber nicht. Die Verbote basierten auf eine Verordnung des Berliner Senats.

Keine Annahme der Verfassungsbeschwerde

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht an. Denn der Bürger hätte zuvor den verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz ausschöpfen müssen. Dies gebiete der Subsidiaritätsgrundsatz. Zwar müsse ein Bürger nicht erst gegen die Verbote verstoßen, um anschließend gegen die Sanktionsmaßnahmen gerichtlich vorzugehen. Ihm sei es aber möglich eine negative Feststellungsklage zu erheben. Eine solche Klage setze keinen vorherigen Verstoß voraus.

Notwendigkeit einer fachgerichtlichen Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen

Zudem hielt das Bundesverfassungsgericht es für erforderlich, dass zunächst die Entscheidungsgrundlagen fachgerichtlich aufbereitet werden müssen. Es seien die Entwicklungen und die Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie sowie die fachwissenschaftlichen Bewertungen und Risikoeinschätzungen von wesentlicher Bedeutung. Die Beurteilung des Falls hänge damit nicht allein von spezifisch verfassungsrechtlichen Fragen ab.

Unzureichende Darlegung möglicher milderer Mittel

Schließlich erachtete das Bundesverfassungsgericht die Ausführungen des Bürgers zur fehlenden Erforderlichkeit der Verbote wegen Vorliegens milderer Mittel für unzureichend. Bloße Behauptungen genügen nicht. Der Bürger hätte die von ihm angesprochenen milderen Mittel zur Isolation Erkrankter und Erkrankungsverdächtiger sowie zum Schutz von Risikogruppen spezifizieren und deren gleiche Eignung zumindest ansatzweise plausibel darstellen müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2020
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28593 Dokument-Nr. 28593

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28593

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung