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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.11.2011
1 BvR 665/10 -

Rundfunkgebührenbefreiung auch bei knappen Einkünften aus Altersrente und Wohngeld

Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

Rentner, die eine geringe Rente haben, die nur knapp oberhalb der Hartz IV-Leistungen liegt, haben ebenso wie Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob und wie eine Gleichbehandlung bei niedrigen Einkünften bei der Befreiung von Rundfunkgebühren von Verfassungs wegen zu gewährleisten ist. Der Beschwerdeführer bezog Einkünfte aus Altersrente und Wohngeld, die nach Abzug der Wohnkosten nur geringfügig über den Regelsätzen nach dem SGB II oder SGB XII lagen, so dass der nach Abzug der Regelsätze verbleibende Betrag die Rundfunkgebühr nicht vollständig abdeckte. Seinen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren lehnte die Rundfunkanstalt ebenfalls ab, da er keine Sozialleistungen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV erhielt.

Die angegriffene Entscheidung verstieß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Beschwerdeführer wird gegenüber Empfängern von Arbeitslosengeld II schlechter gestellt, weil diese im Gegensatz zu ihm nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit sind. Der Beschwerdeführer bezieht als Rentner ein Einkommen, das nur geringfügig über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegt, und daher gegenüber den Sozialleistungsempfängern benachteiligt ist, weil er auf den dem Regelsatz entsprechenden Teil seines Einkommens zurückgreifen muss, um einen Teil der Rundfunkgebühren zu entrichten.

Die Ungleichbehandlung ist nicht aus dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt, weil der Verstoß gegen den Gleichheitssatz intensiv ist. Der Beschwerdeführer hat für seine Lebensführung lediglich ein Einkommen aus Rente und Wohngeld zur Verfügung, das der Höhe nach mit den sozialrechtlichen Regelleistungen vergleichbar ist, die der Sicherstellung des Existenzminimums dienen. Im Verhältnis zum Einkommen stellt daher die Rundfunkgebühr, auch wenn der Betrag absolut nicht sehr hoch ist, eine intensive und wiederkehrende Belastung des Beschwerdeführers dar.

Die Anwendung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages durch die Fachgerichte ist daher mit dem Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar, ohne dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag selbst verfassungswidrig wäre. Denn die Vorschrift des § 6 Abs. 3 RGebStV, der in besonderen Härtefällen eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vorsieht, könnte auch bei denjenigen Personen angewendet werden, die zwar keine Sozialleistungen i. S. d. Befreiungstatbestandes beziehen, deren Einkommen die Regelsätze aber nur geringfügig übersteigt, so dass der übersteigende Betrag die Rundfunkgebühren nicht abdeckt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2011
Quelle: ra-online, Bundesverfassungsgericht (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkgebührenrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Computer und Recht (CR)
Jahrgang: 2012, Seite: 378
CR 2012, 378
 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 190
MMR 2012, 190

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Dokument-Nr.: 12795 Dokument-Nr. 12795

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Kommentare (6)

 
 
Koni schrieb am 21.07.2014

Habe das gleiche Problem wie betti( kommentar vom 14. 07.2014). Als Rentner habe ich von Sozialleistungen wegen demütigenden Behandlung auf den Ämtern, Abstand genommen(Grundsicherung). Beziehe nur Wohngeld und liege mit meinen Einkünften sogar unter dem Hartz 4-Niveau.Alles habe ich mehrfach der GEZ Behörde erklärt.Auf meine Briefe ging die Behörde überhaupt nicht ein.ES wurden nur gebetsmühlenartig die Bewilligungsbescheide verlangt(Grundsicherung).

betti schrieb am 14.07.2014

Ich kämpfe auch schon drei Jahre für die Befreiung durch die GEZ. Man dreht das Gesetz hin und her. Zur Befreiung braucht man einen Ablehungsbescheid des Sozialamtes, aus dem der Betrag hervorgeht, der den momentanen Unterstützungssatz übersteigt. Vom Sozialamt wird die Berechnung angelehnt, da man behauptet, nicht für die GEZ rechnen zu müssen. Die GEZ behauptet, nicht die Richtigkeit des Wohngeldbescheides prüfen zu können, nimmt aber den Bescheid des Sozialamtes an. ES soll sogar eine Absprache mit GEZ und Stadtverwaltungen gegeben haben, so ein Sachbearbeiter, die Bedürftigen nicht explizit auf das Urteil hinzuweisen. Das sind schon Machenschaften.

Beate schrieb am 28.06.2014

Tja das Urteil nützt scheinbar bei den hiesigen Verwaltungsgerichten garnichts. Es wird rigoros abgelehnt und man will mich zwingen andere Sozialleistungen zu beantragen damit ich dann von der GEZ Gebühr befreit werden kann. Ich muss nun anteilig die Anwaltskosten trotz Beratungsschein bezahlen und die Gerichtsgebühren weil die PKH abgelehnt wurde mit der Begründung das es keinen Erfolg verspricht eben gegen die GEZ zu klagen auf Befreiung obwohl es das Urteil vom Bundesverfassungsgericht gibt.

Soweit zum Thema Recht haben aber kein Recht bekommen.

Petra antwortete am 07.10.2016

So lebt doch die GEZ Hand in Hand mit dem Gesetzgeber gut davon, ist ja im Rundfunkstaatsvertrag so geregelt. Aber an Witwenrentner, an Rentner mit geringen Renteneinkünften dachte man halt nicht und wird man auch nichts ändern. Erstens sind Ältere eh nicht in der Lage sich zu wehren, bzw. mit gerichtlicher Hilfe Recht zu verschaffen und zweitens lehnt man das rigeros ab. Mit der Begründung für Rentner ist da keine Ausnahme vorgesehen (GEZ, Heutiges Telefonat bei der Servicehotline der GEZ) Und man droht gleich mit Mahnverfahren. Ja, Vater Staat handelt halt 2-züngig. Erst werden Gesetze - Verträge gemacht, dann vom Bundesverfassungsgericht Urteile gefällt, die keinem in der Praxis nützen. Ähnlich wie das Problem Doppelbesteuerung Rente...

So ist das Fernsehen, größtenteils so wertlos, das ich keinen Fernseher mehr anschließe und die Urteile und Rechtslagen in dieser Frage ergänzen diese Wertlosigkeit durch Desinteresse auf Dauer an der Lösung dieses bekannten Problems.

Für mich ist das nicht nachvollziehbar und ich kenne in diesem Weltsystemen der Erde keinerlei Rechtsstaat nur einen scheinbaren Außenanstrich. Aber auch das ist nur vorübergehend für diese kritischen Zeiten. Wo gibt es heute Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Einhalten der eigenen Gesetze und Versprechen?

elke schrieb am 10.05.2014

na endlich mal eine positive Entscheidung, da dies auf mich zu trifft werde ich mir das Abschreiben

peter lang schrieb am 06.02.2014

super urteil endlich mal etwas was für alte und arme taugt. Peter Lang

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