wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.03.2010
1 BvR 395/09 -

Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Urteil vom 9. Februar 2010 gilt nicht rückwirkend

Keine höheren Hartz-IV-Leistungen für die Vergangenheit

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Sätzen schafft keine Grundlage dafür, in der Vergangenheit ausgezahlte Leistungen rückwirkend zu erhöhen. Diese stellte die Richter in einem jetzt veröffentlichten Beschluss nochmals klar.

Die Beschwerdeführer sehen die Höhe der Regelleistungen nach dem sog. „Hartz IV-Gesetz“ für den Zeitraum von Januar bis Juni 2005 als zu niedrig an. Nach Erschöpfung des Rechtswegs haben sie Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Richter: Relevante Fragen wurden bereits entschieden

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u.a.) sind die für diesen Fall relevanten verfassungsrechtlichen Fragen für die Bemessung der Regelleistungen geklärt.

Alte Regelungen gelten noch bis 31.12.2010

Das Bundesverfassungsgericht hat die mittelbar angegriffenen Vorschriften des § 20 Abs. 2 und 3 SGB II a.F. für verfassungswidrig erklärt. Da die verfassungswidrigen Regelungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber zum 31. Dezember 2010 weiterhin anwendbar sind, steht fest, dass die Beschwerdeführer keine höheren Regelleistungen für den streitgegenständlichen Zeitraum beanspruchen können.

Härtefallregelung ist nicht rückwirkend anwendbar

Höhere Leistungen für den streitgegenständlichen Zeitraum ergeben sich auch nicht aufgrund der in dem genannten Urteil geschaffenen Härtefallregelung, denn diese gilt nicht rückwirkend für Zeiträume, die vor der Verkündung dieses Urteils liegen. Von einer rückwirkenden Übergangsregelung hat das Bundesverfassungsgericht ebenso abgesehen wie von einer Verpflichtung des Gesetzgebers, auch für zurückliegende Leistungszeiträume eine Öffnungsklausel zu schaffen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2010
Quelle: ra-online, Bundesverfassungsgericht

Aktuelle Urteile aus dem Grundrechte | Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9444 Dokument-Nr. 9444

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9444

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung