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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.08.2010
- 1 BvR 1746/10 -
Verfassungsbeschwerde gegen striktes Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos
Keine Ausnahmeregelungen mehr für Bier-, Wein- und Festzelte
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die strikte Neufassung des Rauchverbots weder Raucher noch Inhaber von Gaststätten in ihren Grundrechten auf allgemeine Handlungsfreiheit bzw. Berufsfreiheit verletzt.
Durch einen Volksentscheid am 23. Juli 2010 ist das neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit am 1. August 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin zu 1) ist Raucherin und besucht mehrmals wöchentlich Gaststätten. Die Beschwerdeführerin zu 2) betreibt eine
Beschwerdeführerinnen fühlen sich in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit bzw. Berufsfreiheit verletzt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde, mit der die Beschwerdeführerinnen im Wesentlichen geltend machen, durch die strikte Neufassung des Rauchverbots in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bzw. ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt zu sein, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Grundrechte oder grundrechtgleichen Rechte der Beschwerdeführerinnen angezeigt. Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt weder die Beschwerdeführerin zu 1) als Raucherin noch die Beschwerdeführerinnen zu 2) und 3) als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten.
Gesetzgeber muss sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen
Bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes
Gesetzgeber strebt mit striktem Rauchverbot konsequenten Schutz der Beschäftigten an
Ein striktes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2010
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ ra-online
- Bundesverfassungsgericht billigt gelockertes Rauchverbot in Bayern - Neues bayerisches Gesundheitsschutzgesetz verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.09.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 2054/09]) - Bayern: Absolutes Rauchverbot verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.08.2008
[Aktenzeichen: 1 BvR 3198/07, 1 BvR 1431/08]) - Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot für kleine Kneipen
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 30.07.2008
[Aktenzeichen: 1 BvR 3262/07; 1 BvR 402/08; 1 BvR 906/08])
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Dokument-Nr. 10048
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