wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.05.2020
1 BvR 1074/18 -

BVerfG: Verfassungs­beschwerde zu geschlechter­gerechter Sprache in Formularen unzulässig

Verfassungsgericht nimmt Klage von Sparkassenkundin nicht zur Entscheidung an

Das Bundes­verfassungs­gerichts eine Verfassungs­beschwerde bezogen auf die Verwendung geschlechter­gerechter Sprache in Sparkassen­vordrucken und -formularen nicht zur Entscheidung angenommen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beschwerdeführerin ist Kundin einer Sparkasse, die im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke verwendet, die nur grammatisch männliche, nicht aber auch grammatisch weibliche oder geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen enthalten. Die Klage der Beschwerdeführerin, die Sparkasse zu verpflichten, ihr gegenüber Formulare und Vordrucke zu verwenden, die eine grammatisch weibliche oder neutrale Form vorsehen, blieb vor den Zivilgerichten in allen Instanzen bis hin zum BGH erfolglos.

Kein Entscheidung über die mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Grundsatzfragen

Wäre über die Verfassungsbeschwerde in der Sache zu entscheiden, führe dies, so das BVerfG, zu ungeklärten Fragen der Grundrechtsrelevanz der tradierten Verwendung des generischen Maskulinums sowie zu Fragen der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung von Gleichstellungsgesetzen, die die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache vorschreiben.

Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Begründung unzulässig

Die Verfassungsbeschwerde sei jedoch unzulässig, weil sie den formalen Begründungsanforderungen nicht genüge. Die Beschwerdeführerin verhalte sich in keiner Weise zu dem vom BGH angeführten und seine Entscheidung selbstständig tragenden Argument, dass das Grundgesetz selbst das von der Beschwerdeführerin bemängelte generische Maskulinum verwende. Unabhängig davon, ob oder wieweit dieses Argument im Ergebnis verfassungsrechtlich durchgreife, genüge die Verfassungsbeschwerde mangels Auseinandersetzung hiermit den prozessualen Anforderungen nicht. Auch die Argumentation des BGH, dass das Saarländische Gleichstellungsgesetz, welches den Dienststellen des Landes den Gebrauch geschlechtergerechter Sprache vorgebe, allein als objektives Recht Geltung beanspruche, nicht aber auch klagfähige subjektive Rechte für Einzelpersonen einräume, greife die Beschwerdeführerin nicht substantiiert an. Weder rüge sie eine Verletzung der hierdurch möglicherweise berührten Garantie des effektiven Rechtsschutzes noch setze sie sich sonst unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten hiermit auseinander. Damit sei auch dies vom BVerfG in der Sache nicht zu prüfen gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2020
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28904 Dokument-Nr. 28904

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28904

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Ingrid Okon schrieb am 03.07.2020

jawoll Herr Richterin, ich sage nur, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es wäre langsam an der Zeit, da wir ja nun Auto fahren, wählen und arbeiten dürfen, auch die richtige Ansprache zu finden.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung