Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundespatentgericht, Beschluss vom 11.04.2007
- 26 W (pat) 24/06; 26 W (pat) 25/06; 26 W (pat) 26/06; 26 W (pat) 27/06; 26 W (pat) 28/06; 26 W (pat) 29/06 -
Bundespatentgericht gibt privaten Konkurrenten Recht - „Post“ ist keine geschützte Wortmarke
Deutsche Post verliert Markenstreit
Im Streit um die Wortmarke "Post" hat die Deutsche Post AG eine juristische Niederlage erlitten. Das Bundespatentgericht sprach dem Konzern die alleinigen Namensrechte ab.
Das deutsche Patent- und Markenamt hatte auf entsprechende Löschungsanträge von Mitbewerbern in mehreren Parallelverfahren die Löschung der
Es hat ausgeführt dass das Wort Post für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Beförderung und Zustellung von Briefen, Paketen und anderen Gütern eine schutzunfähige Angabe im Sinne des § 8 Abs.2 Nr.2 MarkenG darstelle. Das Wort Post diene im allgemeinen Sprachgebrauch einerseits zur Bezeichnung einer Dienstleistungseinrichtung, die Briefe, Pakete, Geldsendungen und andere Gegenstände entgegennehme, befördere und zustelle, andererseits zugleich als Sammel- und Oberbegriff für die von einer solchen Dienstleistungseinrichtung beförderten Güter.
Keine Verkehrsdurchsetzung
Das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sei auch nicht dadurch überwunden worden, dass sich die angegriffene
Das Bundespatentgericht hat in allen Fällen die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2007
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4077
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4077
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.