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Bundespatentgericht, Urteil vom 26.09.2013
- 2 Ni 61/11 EP verbunden mit 2 Ni 76/11 EP -
Bundespatentgericht erklärt Apple-Patent für nichtig
Streitpatent wurde von Steve Jobs bereits zu einem früheren Zeitpunkt vor Einreichung des Patentantrags präsentiert
Das Bundespatentgericht hat das Patent der Firma Apple Inc. mit dem Titel "Portable Electronic Device for Photo Management" (in der deutschen Übersetzung: "Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung") sowohl in der erteilten Fassung als auch in der Fassung der acht Hilfsanträge für nichtig erklärt.
Im zugrunde liegenden Streitfall musste das Bundespatentgericht über zwei – miteinander verbundene – Klagen der Motorola Mobility Germany GmbH und der Samsung Electronics GmbH gegen das Europäische
Patentanspruch beruht auf keiner erfinderischen Tätigkeit
Das Gericht erklärte das
Eine vom Gericht in seinem „Hinweis an die Parteien“ (§ 83 Abs. 1 PatG) als möglicherweise nicht vorweggenommen oder naheliegend bezeichnete Merkmalskombination wurde von der Patentinhaberin nicht aufgegriffen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2013
Quelle: Bundespatentgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 16892
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