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Bundessozialgericht, Urteil vom 13.11.2008
- B 14 AS 24/07 R -
Kein Arbeitslosengeld II für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Leistungen des SGB II ausschließen durfte. Der Ausschluss dieser Personengruppe aus dem SGB II verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Insbesondere ist der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz nicht berührt.
Die Klägerin zu 1 reiste mit ihrer 1987 geborenen Tochter (Klägerin zu 2) im Jahre 1992 aus dem Kosovo in die Bundesrepublik ein. Nach Ablehnung des Asylantrags erfolgte wegen der Depressionen der Klägerin zu 1) keine Abschiebung. Die Klägerinnen erhielten zuletzt befristete Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz und fortlaufend Leistungen nach dem
Bundessozialgericht hat keine Bedenken gegen Ausschluss von Asylbewerben von Leistungen des SGB II
Die Sprungrevision der Klägerinnen hatte keinen Erfolg. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass keine Bedenken dagegen bestehen, dass der Gesetzgeber des SGB II Leistungsempfänger nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz stellt besonderes Sicherungssystem dar
Den Ausschluss von Leistungsberechtigten nach dem
§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II aF
Ausländer haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und erhalten Leistungen nach diesem Buch, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 2 vorliegen; dies gilt nicht für Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II idF ab 26. August 2006
Ausgenommen sind
3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 54/08 des BSG vom 13.11.2008
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Dokument-Nr. 6990
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