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Bundessozialgericht, Urteil vom 08.09.2010
- B 11 AL 34/09 R -
BSG: Arbeitnehmer kann Anspruch auf Insolvenzgeld für verauslagte Reparaturkosten eines Firmenwagens haben
Bei direktem Zusammenhang mit Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis sind Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen zu bejahen
Ein Anspruch auf Ersatz verauslagter Kosten für die Reparatur eines Firmenwagens kann unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war als Betriebsleiter beschäftigt. Sein Arbeitgeber hatte ihm vereinbarungsgemäß einen
Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten begründet sich durch Anspruch auf "Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis"
Die Revision des Klägers war hingegen erfolgreich. Der Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2010
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10234
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