Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.04.2022
- VIII ZR 304/21 -
Abschluss eines Mietvertrags zwecks Bildung einer Wohngemeinschaft begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Zustimmung eines Mieterwechsels
Bei fehlender ausdrücklicher Regelung muss Anspruch auf Mieteraustausch durch Auslegung ermittelt werden
Der Abschluss eines Mietvertrags mit mehreren Mietern zwecks Bildung einer Wohngemeinschaft begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Zustimmung zur Auswechselung einzelner Mieter. Fehlt es an einer Regelung im Mietvertrag, muss durch Auslegung ermittelt werden, ob ein solcher Anspruch bestehen soll. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer 241 qm großen 7-Zimmer-Wohnung in Berlin-Charlottenburg erhoben im Jahr 2020 gegen die Vermieterin Klage auf Auswechselung einzelner Mieter. Die Wohnung wurde im Jahr 2013 an mehrere männliche Personen im Alter von 25 und 34 Jahren vermietet. Der Vermieterin war dabei klar, dass die Mieter eine
Amtsgericht gab Klage statt, Landgericht wies sie ab
Während das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg der Klage stattgab, wies sie das Landgericht Berlin ab. Das Landgericht meinte, dass ein Vermieter nicht verpflichtet sei, die Auswechselung einzelner Mieter innerhalb einer
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Den Mietern stehe kein Anspruch auf
Kenntnis von Bildung einer Wohngemeinschaft unerheblich
Für unerheblich hielt der Bundesgerichtshof den Umstand, dass ein Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags Kenntnis von der Bildung der
Wohnungsmiete von männlichen Personen im Alter von 25 und 34 Jahren spricht nicht für vorübergehende WG
Die Anmietung einer Wohnung von männlichen Personen im Alter von 25 und 34 Jahren lasse nicht den Schluss zu, so der Bundesgerichtshof, dass diese Konstellation nur vorübergehend ist. Etwas anderes könne gelten, wenn die Mieter Studenten sind und dem Vermieter dies bei Abschluss des Mietvertrags bekannt ist. So lag der Fall hier nicht.
Zustimmung zu vorherigen Mieterwechsel unbeachtlich
Dass die Vermieterin ihre
Rücksichtnahmegebot sowie Treu und Glauben begründet keinen Anspruch auf Zustimmung
Wird die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 17.08.2020
[Aktenzeichen: 237 C 134/20] - Vermieter muss trotz Kenntnis über WG zu Mietbeginn nicht Auswechslung einzelner Mieter zustimmen
(Landgericht Berlin, Urteil vom 18.08.2021
[Aktenzeichen: 64 S 261/20])
Jahrgang: 2022, Seite: 636 GE 2022, 636
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31929
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31929
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.