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Bundesgerichtshof, Hinweisverfügung vom 08.01.2019
- VIII ZR 225/17 -
Abgasskandal: Sachmangel bei Fahrzeugen mit unzulässiger Abschaltausrichtung möglich
BGH zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften Neufahrzeugs auf Ersatzlieferung
Der Bundesgerichtshof hat in einem Hinweisbeschluss darauf verwiesen, dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB), weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständige Behörde besteht und es damit an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr) fehlen dürfte.
Außerdem wies der Bundesgerichtshof darauf hin, dass die Auffassung des Berufungsgerichts rechtsfehlerhaft sein könnte, dass die vom Käufer gemäß § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB geforderte
Verweigerung der Ersatzlieferung nur bei unverhältnismäßigen Kosten möglich
Vielmehr dürfte es - nicht anders als sei das betreffende Modell noch lieferbar - im Wesentlichen auf die Höhe der Ersatzbeschaffungskosten ankommen. Dies führe jedoch nicht zur Unmöglichkeit der Leistung gemäß § 275 Abs. 1 BGB; vielmehr könne der Verkäufer eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2019
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online (pm)
- Landgericht Bayreuth, Urteil vom 20.12.2016
[Aktenzeichen: 21 O 34/16] - Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 20.09.2017
[Aktenzeichen: 6 U 5/17]
- VW-Abgasskandal: Fahrzeughändler zur Rücknahme eines gebrauchten VW-Diesel verpflichtet
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28.05.2018
[Aktenzeichen: 27 U 13/17]) - Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.03.2018
[Aktenzeichen: 18 U 134/17])
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Dokument-Nr. 27104
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