wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.8/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.09.2018
VIII ZR 100/18 -

Nachträgliche Mietminderung: Recht zur Mietminderung geht bei zunächst vorbehaltslos weiterbezahlter voller Miete nicht verloren

10 Prozent Mietminderung bei muffigem Abwassergeruch in Wohnung gerechtfertigt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter das Mietminderungs­rechts auch bei ohne Vorbehalt weiterbezahlter voller Miete nicht verliert, wenn er davon ausgegangen ist, dass er für eine Minderung ein Einverständnis des Vermieters benötigt.

Im zugrunde liegenden Streitfall bemerkte der Mieter einer Wohnung einen muffigen Abwassergeruch, der wiederkehrend auftrat, jedoch in der Intensität unterschiedlich ausgeprägt war. Er zeigte diesen Mangel dem Vermieter an und bezahlte seine Miete zunächst in voller Höhe weiter, es dauerte jedoch mehr als zweieinhalb Jahre bis zur Behebung des Mangels. Der Mieter fragte beim Vermieter an, ob dieser mit einer Mietminderung in Höhe von 15 Prozent einverstanden sei, was dieser jedoch ablehnte. Daraufhin zahlte der Mieter drei Monatsmieten nicht, woraufhin der Vermieter diese einklagte. Er war der Auffassung, dass der Mieter aufgrund der vorbehaltslos weiterbezahlten vollen Miete sein Recht zur Mietminderung verloren habe.

Mieter war sich über eigenes Recht hinsichtlich der Mietminderung nicht bewusst

Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Er führte aus, dass der Mieter sein Mietminderungsrecht nur dann verliere, wenn er positiv gewusst habe, dass er nach der Rechtslage nicht die volle Miete zahlen musste. Dies ist hier jedoch nicht der Fall gewesen. Der Mieter hatte nicht gewusst, dass eine Mietminderung gesetzlich bei Vorliegen eines Mangels eintrete, wenn dieser Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache mindere und er dem Vermieter angezeigt worden sei. Da hier der Mieter davon ausgegangen ist, dass es zur Minderung des Einverständnisses des Vermieters bedürfe, habe er bei der Zahlung gerade kein positives Wissen davon gehabt. Der Bundesgerichtshof erklärte im Hinblick auf den vorliegenden Mangel sodann eine Minderung in Höhe von 10 Prozent der Bruttomiete für angemessen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Mietminderung | Miete mindern | Mietzahlung | Vermieter | Vermieterin | Vorbehalt | Zustimmung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27137 Dokument-Nr. 27137

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27137

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.8 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
abc schrieb am 05.03.2019

Komisch, unter "VIII ZR 100/18" finde ich nur einen Beschluß, kein Urteil. Das Problem liegt bestimmt bei mir. Muss ja.

Roland Berger antwortete am 06.03.2019

Das trifft zu, es handelt sich um einen Beschluß mit dem Tenor:

"Der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin durch einstim- migen Beschluss nach § 552a ZPO zurückzuweisen."

Wenn der Kläger, wovon auszugehen ist, die Revision zurückgenommen hat, ist das landgerichtliche Urteil rechtskräftig.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung