wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.01.2019
VII ZR 184/17 -

BGH: Bei Einbau einer Photovoltaikanlage in die Fassade eines grundlegend umgebauten Gebäudes gilt für Gewähr­leistungs­rechte hinsichtlich mangelhafter Planungs- und Über­wachungs­leistungen 5-jährige Verjährungsfrist

Fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB

Bei einem Einbau einer Photovoltaikanlage in die Fassade eines grundlegend umgebauten Gebäudes gelten für die Gewähr­leistungs­rechte hinsichtlich mangelhafter Planungs- und Über­wachungs­leistungen die fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Betreiberin von Studentenwohnheimen hatte im Jahr 2001 ein leerstehendes Bürogebäude gekauft und ließ dieses vollständig entkernen und für die Nutzung als Studentenwohnheime neu aufbauen. Das Gebäude sollte mit unterschiedlich gestalten Wohneinheiten nebst Küche und Bad ausgestattet werden. Zudem wurde in die Fassade des Gebäudes eine Photovoltaikanlage integriert. Die Studentenwohnheimbetreiberin hielt die Photovoltaikanlage für mangelhaft und machte dafür das Ingenieurbüro verantwortlich, welches mit der Planung und Bauüberwachung beauftragt worden war. Sie klagte nach einem selbständigen Beweisverfahrens gegen das Ingenieurbüro auf Zahlung von Schadensersatz. Dabei kam es maßgeblich darauf an, welche Verjährungsfrist galt.

Landgericht und Oberlandesgericht hielten 2-jährige Verjährungsfrist für maßgeblich

Sowohl das Landgericht Gera als auch das Oberlandesgericht Thüringen hielten die 2-jährige Verjährungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB für maßgeblich. Die 5-jährige Verjährungsfrist gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB scheide aus, da keine Planung eines Bauwerks geschuldet gewesen sei. In dem Einbau der Photovoltaikanlage in die Fassade des Gebäudes habe keine wesentliche Umgestaltung des Gebäudes gelegen. Auch sei die Anlage selbst nicht als Bauwerk zu qualifizieren. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Studentenwohnheimbetreiberin.

Bundesgerichtshof wendet 5-jährige Verjährungsfrist an

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Studentenwohnheimbetreiberin. Der Schadenersatzanspruch verjähre nach § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB nach fünf Jahren. Bei dem Einbau der Photovoltaikanlage habe es ich um einen Teilbereich der grundlegenden Erneuerung des Gesamtgebäudes in ein Studentenwohnheim gehandelt. Diese Erneuerung des Gesamtgebäudes stehe einer vollständigen oder teilweisen Neuerrichtung gleich. Es komme nicht darauf an, ob die in die Fassade integrierte Photovoltaikanlage für das Gebäude eine dienende Funktion erfüllt, als das Gebäude hierdurch aufgrund einer Funktionserweiterung zugleich Trägerobjekt der Anlage ist, oder ob die Anlage selbst als Bauwerk zu qualifizieren ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Gera, Urteil vom 06.04.2016
    [Aktenzeichen: 3 O 969/14]
  • Oberlandesgericht Thüringen, Urteil vom 11.07.2017
    [Aktenzeichen: 5 U 327/16]
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2019, Seite: 412
MDR 2019, 412
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 1593
NJW 2019, 1593
 | Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau)
Jahrgang: 2019, Seite: 442
NZBau 2019, 442
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2019, Seite: 187
NZM 2019, 187

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29012 Dokument-Nr. 29012

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29012

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung