Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2017
- VI ZR 477/16 -
BGH: Kein Anspruch der Bundesagentur für Arbeit auf Erstattung gezahlten Arbeitslosengelds wegen grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfalls
Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicherung nicht Sozialversicherungsträger im Sinne von § 110 Abs. 1 SGB VII
Wird ein Arbeitnehmer wegen eines von Arbeitgeber grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfalls arbeitslos, steht der Bundesagentur für Arbeit kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Arbeitslosengelds gemäß § 110 Abs. 1 SGB VII zu. Denn die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicherung ist nicht Sozialversicherungsträger im Sinne dieser Vorschrift. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2009 verunfallte ein Dachdecker schwer als er bei Dachdeckerarbeiten durch ein Hallendach in etwa 6,5 Meter Tiefe stürzte. Aufgrund des Arbeitsunfalls konnte der Dachdecker nicht mehr in seinen Beruf arbeiten und wurde daher von seinem Arbeitgeber im Juni 2009 ordentlich gekündigt. Der nunmehr arbeitslose Dachdecker erhielt nachfolgend Arbeitslosengeld. Da die
Landgericht und Oberlandesgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Landgericht Zwickau als auch das Oberlandesgerichts Dresden wiesen die Klage ab. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei die Klägerin als Trägerin der
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Erstattungsanspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf
Keine gesetzliche Gleichstellung der Bundesagentur für Arbeit mit Sozialversicherungsträger
Der Gesetzgeber habe dem § 110 Abs. 1 SGB VII auch keine Vorschrift beigefügt, die entsprechend § 116 Abs. 10 SGB X die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Zwickau, Urteil vom 04.02.2016
[Aktenzeichen: 1 O 1140/14] - Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 12.10.2016
[Aktenzeichen: 1 U 262/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 149 MDR 2018, 149 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 618 NJW 2018, 618 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2018, Seite: 57 VersR 2018, 57
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26528
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26528
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.