Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.03.2019
- VI ZR 236/18 -
BGH: Unfallverursacher und -geschädigter müssen für Brandschaden nach Entzündung des verunfallten Fahrzeugs in Werkstatt Schadensersatz leisten
Sorgfaltsverstoß des Werkstattmitarbeiters begründet Mitverschulden
Setzt sich ein verunfalltes Fahrzeug in der Werkstatt in Brand und verursacht dabei einen Brandschaden an umliegende Gebäude, so haftet sowohl der Unfallverursacher als auch der Unfallgeschädigte nach § 7 StVG auf Zahlung von Schadensersatz. Der Umstand, dass ein Werkstattmitarbeiter fahrlässig den Brand verursacht hat, ist im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 wurde ein Pkw Mercedes bei einem
Landgericht gab Klage statt, Oberlandesgericht wies sie ab
Während das Landgericht Verden der Schadensersatzklage stattgab, wies sie das Oberlandesgericht Celle ab. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Unfallverursacher und -geschädigter gemäß § 7 StVG bestehe nicht, da der
Bundesgerichtshof bejaht Schadensersatzanspruch
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß § 7 StVG der Anspruch auf Schadensersatz zu. Der
Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhang durch Fahrlässigkeit des Werkstattmitarbeiters
Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang sei nicht durch das fahrlässige Verhalten des Werkstattmitarbeiters unterbrochen worden, so der Bundesgerichtshof. Der Streitfall sei weiterhin maßgeblich durch den
Sorgfaltsverstoß des Werkstattmitarbeiters begründet Mitverschulden
Jedoch sei der Sorgfaltsverstoß des Werkstattmitarbeiters aus Sicht des Bundesgerichtshofs auf der Ebene des Mitverschuldens zu berücksichtigen. Er verwies daher den Fall zurück an das Oberlandesgericht zur Feststellung der Mitverschuldensquote.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Verden, Urteil vom 09.10.2017
[Aktenzeichen: 8 O 6/17] - Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 03.05.2018
[Aktenzeichen: 5 U 132/17]
- Von einem auf einem Abschleppwagen stehenden Fahrzeug geht keine Betriebsgefahr aus
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014
[Aktenzeichen: 13 U 15/14]) - Halterhaftung bei Fahrzeugbrand aufgrund technischen Defekts durch Marderbiss
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2015
[Aktenzeichen: 9 W 3/15])
Jahrgang: 2019, Seite: 735 MDR 2019, 735 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 2227 NJW 2019, 2227 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2019, Seite: 394 NJW-Spezial 2019, 394 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2019, Seite: 897 VersR 2019, 897
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28877
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28877
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.