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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.11.2019
- V ZR 63/19 -
BGH: Kein Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers wegen unterlassener Sanierungsmaßnahmen nach jahrelanger Nichtverfolgung des Anspruchs
Rechtsmissbräuchlichkeit des Schadensersatzverlangens
Macht ein Wohnungseigentümer gegen die anderen Wohnungseigentümer einen Schadensersatzanspruch geltend, weil diese Sanierungsmaßnahmen unterlassen haben, so ist dies rechtsmissbräuchlich, wenn der Wohnungseigentümer den Sanierungsanspruch jahrelang nicht weiter verfolgt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2011 verlangte ein
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unterlassener Sanierungsmaßnahmen
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch scheitere daran, dass der Kläger nicht nur den Beschluss über die Zurückweisung seines Antrags auf Durchführung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 13.10.2017
[Aktenzeichen: 92 C 1691/17] - Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.01.2019
[Aktenzeichen: 2-13 S 147/17]
- BGH: Für fehlende oder verzögerte Umsetzung eines Sanierungsbeschlusses haften weder die übrigen Wohnungseigentümer noch die Wohnungseigentümergemeinschaft
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2018
[Aktenzeichen: V ZR 171/17]) - Feuchtigkeitsschäden in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau sind sanierungspflichtig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2018
[Aktenzeichen: V ZR 203/17])
Jahrgang: 2020, Seite: 109 WuM 2020, 109
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Dokument-Nr. 28515
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