wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2018
V ZR 163/17 -

BGH: Wohnungseigentümer muss für im Gemein­schafts­eigentum stehende Bestandteile seiner Dachterrasse Sanierungskosten übernehmen

Teilungserklärung kann Kosten für Terrassensanierung regeln

Eine Regelung in einer Teilungserklärung, wonach ein Wohnungseigentümer die Bestandteile einer ihm zum ausschließlichen Gebrauch bestimmte Dachterrasse auf eigene Kosten instandzuhalten- und instandzusetzen hat, ist so zu verstehen, dass er die Sanierung auch der im Gemein­schafts­eigentum stehenden Bestandteile der Terrasse auf eigene Kosten vornehmen muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer hatte an einer Dachterrasse Sondereigentum. Nach einer Regelung in der Teilungserklärung, musste er nicht nur für sein Sondereigentum die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten tragen, sondern auch für "Gebäudeteile, die nach der Teilungserklärung zum ausschließlichen Gebrauch durch einen Wohnungseigentümer bestimmt sind (z.B. Balkon, Loggia)". Aufgrund dieser Regelung beschlossen die Wohnungseigentümer auf einer Eigentümerversammlung im Dezember 2014 mehrheitlich die notwendige Sanierung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Unterbaus der Dachterrasse auf Kosten des betreffenden Wohnungseigentümers. Dieser war damit nicht einverstanden und erhob daher gegen den Beschluss Klage.

Amtsgericht gab Klage statt, Landgericht wies sie ab

Während das Amtsgericht Saarbrücken der Klage stattgab, wies sie das Landgericht Saarbrücken ab. Es verwies auf § 16 Abs. 2 WEG, wonach Instandsetzungskosten betreffend des Gemeinschaftseigentums von allen Wohnungseigentümern im Verhältnis ihrer Anteile zu tragen sind. Die Regelung in der Teilungserklärung ändere daran nichts. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der verklagten Wohnungseigentümer.

Bundesgerichtshof bejaht alleinige Kostentragungspflicht für Wohnungseigentümer

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Kläger habe die Kosten der beschlossenen Sanierung aufgrund einer von der Vorschrift des § 16 Abs. 2 WEG abweichenden Bestimmung in der Teilungserklärung allein zu tragen. Die Bestimmung sei dahin auszulegen, dass sie auch einzelnen Wohnungen zugeordnete Terrassen im Dach der Anlage erfasst und dass sie die Instandsetzung sowohl der im Sonder- als auch der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile solcher Terrassen betrifft.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2015
    [Aktenzeichen: 42 C 267/14 (10)]
  • Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2017
    [Aktenzeichen: 5 S 42/15]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 986
MDR 2018, 986
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1419
NJW-RR 2018, 1419
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 546
NJW-Spezial 2018, 546
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2018, Seite: 953
NZM 2018, 953
 | Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger)
Jahrgang: 2018, Seite: 532
Rpfleger 2018, 532
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2018, Seite: 833
ZMR 2018, 833

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27711 Dokument-Nr. 27711

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27711

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung