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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.08.2017
- I ZR 159/16 -
Energieeffizienzklasse von Elektrogeräten muss auch online klar erkennbar sein
Energieeffizienz von erheblicher Bedeutung für Bewertung eines Gerätes
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Baumarktkette Hornbach auf ihrer Internetseite nicht für ein Klimagerät werben darf, ohne dabei auf der Übersichtsseite der Werbung die Energieeffizienzklasse anzugeben oder klar erkennbar auf sie zu verlinken.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Baumarktkette Hornbach in ihrem Onlineshop für ein mobiles DeLonghi-Klimagerät geworben. Der unter dem Preis angeführte Link "Mehr zum Produkt" leitete auf eine Seite weiter, auf der auch
Link selbst gibt keinen Hinweis auf weiterführende Informationen zur Effizienzklasse
Der Bundesgerichtshof gab der Verbraucherzentrale Recht. Hornbach habe laut Gericht nicht deshalb gegen die EU-Verordnung verstoßen, weil die Energieeffizienzklasse erst auf einer verlinkten Seite aufgeführt war. Grund für das Urteil sei die Tatsache gewesen, dass der Link selbst keinen Hinweis darauf gab, dass dahinter die Effizienzklasse zu finden war. Mit seinem Urteil hob der Bundesgerichtshof die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen auf.
Neue EU-Regeln für Kennzeichnung von Elektrogeräten
Seit dem 1. August 2017 gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten neue weiterführende Regeln für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 24706
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