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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2017
- 1 StR 112/17 -
BGH: Diebstahl mit Waffen aufgrund Mitführens von Pfefferspray
Pfefferspray stellt Waffe oder gefährliches Werkzeug im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB dar
Führt ein Dieb Pfefferspray mit sich, so begeht er einen Diebstahl mit Waffen gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB. Denn Pfefferspray stellt entweder eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2016 wurde ein Mann vom Landesgericht Kempten unter anderem wegen
Strafbarkeit wegen Diebstahls mit Waffen
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Angeklagte habe sich nicht nur wegen Diebstahls gemäß § 242 StGB strafbar gemacht, sondern wegen Diebstahls mit
Pfefferspray als Waffe oder gefährliches Werkzeug
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Kempten, Urteil vom 17.11.2016
[Aktenzeichen: 13 Ss 80/17]
Jahrgang: 2018, Seite: 25 NJW-Spezial 2018, 25
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Dokument-Nr. 25616
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