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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.01.2019
- VI R 24/16 -
Aufwendungen für Sky-Bundesliga-Abo eines Fußballtrainers können Werbungskosten sein
Weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets "Bundesliga" bei Torwarttrainer nicht ausgeschlossen
Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten können bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein. Dies hat der Bundesfinanzhof für einen hauptamtlichen Torwarttrainer im Bereich des Lizenzfußballs entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bezieht als hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Er schloss beim Pay-TV-Sender "Sky" ein
Finanzamt und Finanzgericht verneinen Werbungskostenabzug
Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Werbungskostenabzug ab. Das Sky-Bundesliga-Abonnement sei immer privat und nicht beruflich veranlasst, da der Inhalt des Pakets nicht vergleichbar einer Fachzeitschrift auf ein Fachpublikum, hier einen hauptamtlichen
Geringfügige private Mitbenutzung für Werbungskostenabzug unschädlich
Auf die Revision des Klägers hob der Bundesfinanzhof die Vorentscheidung auf und wies die Sache an das Finanzgericht zurück.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2019
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27380
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