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Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.06.2017
- IX R 37/16 -
BFH: Gewinn aus Verkauf einer zeitweilig bewohnten Zweitwohnung unterliegt nicht der Einkommenssteuer
Zweitwohnung darf aber in der übrigen Zeit nicht vermietet werden
Der Gewinn aus dem Verkauf einer Zweitwohnung, die nur zeitweilig etwa zum Zwecke des Ferienaufenthalts genutzt wird, unterliegt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) nicht der Einkommenssteuer. Voraussetzung ist aber, dass die Zweitwohnung in der übrigen Zeit nicht vermietet wird. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau nutzte das väterliche Anwesen als
Finanzgericht wies Klage ab
Das Finanzgericht Köln wies die Klage ab. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG greife nicht, da die Klägerin die Immobilie als
Bundesfinanzhof verneint Steuerpflicht des Gewinns
Der Bundesfinanzhof entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Finanzgerichts auf. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG greife, so dass der
Gewinn aus Verkauf einer zeitweilig bewohnten Zweitwohnung unterliegt nicht der Einkommenssteuer
Ein Gebäude werde auch dann zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG genutzt, so der Bundesfinanzhof, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohne, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung stehe. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken setze weder die Nutzung als Hauptwohnung voraus noch müsse sich dort der Schwerpunkt der persönlichen und familiären Lebensverhältnisse befinden. Ein Steuerpflichtiger könne deshalb mehrere Gebäude gleichzeitig zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Erfasst seien daher auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2018
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (vt/rb)
- Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.10.2016
[Aktenzeichen: 8 K 3825/11]
Jahrgang: 2017, Seite: 2461 DB 2017, 2461 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2017, Seite: 3679 NJW 2017, 3679 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 3 NJW-Spezial 2018, 3 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2018, Seite: 215 NZM 2018, 215
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Dokument-Nr. 26509
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