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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30.05.1967
- RReg. 1 a St 75/67 -
Verkehrsverstoß wegen erheblicher Verkehrsbehinderung durch langsames Fahren auf stark befahrener Ortsdurchfahrtsstraße
Verstoß gegen allgemeine Rücksichtspflicht des § 1 StVO
Behindert ein Autofahrer durch langsames Fahren den Verkehrsfluss auf einer stark befahrenen Ortsdurchfahrtsstraße erheblich, obwohl es ihm zuzumuten ist, schneller zu fahren, so verstößt er gegen die allgemeine Rücksichtspflicht aus § 1 StVO. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um eine gute Stelle für ein Foto zu finden, fuhr ein Autofahrer auf einer Strecke von etwa 100-150 m auf einer stark befahrenen Ortsdurchfahrtsstraße mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Dies führte dazu, dass sich 14 Fahrzeuge hinter ihm stauten.
Verstoß gegen allgemeine Rücksichtspflicht des § 1 StVO
Das Bayerische Oberste Landesgericht sah in dem Verhalten des Autofahrers einen Verstoß gegen die allgemeine Rücksichtspflicht aus § 1 StVO. Nach dieser Vorschrift dürfe ein Verkehrsteilnehmer einen anderen nicht mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindern. Zwar schreibe die StVO keine bestimmte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2015
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/NJW 1967, 1974/rb)
Jahrgang: 1967, Seite: 1974 NJW 1967, 1974 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 33, Seite: 301 VRS 33, 301
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Dokument-Nr. 21546
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