Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.10.2018
- L 7 U 36/14 -
Kein Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes
Abschluss einer Unfallversicherung auf freiwilliger Basis jedoch möglich
Wer im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements tätig wird und dabei einen Unfall erleidet, ist nur in Ausnahmefällen versichert. Das Gesetz bietet allerdings die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Unfallversicherung abzuschließen, mit der umfassender Unfallversicherungsschutz für die Ausübung eines Ehrenamtes geschaffen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist ausgebildeter Baumwart und als solcher für einen Ortsverschönerungsverein tätig. Beim Frühjahresschnitt eines Obstbaumes im Garten eines Vereinsmitglieds fiel der Kläger in ca. 2 m Höhe von der Leiter und verletzte sich erheblich. Keine der drei vom Kläger angegangenen Berufsgenossenschaften gewährte dem Kläger Leistungen aus der gesetzlichen
Klage vor dem Sozialgericht erfolglos
Das Sozialgericht Augsburg wies die Klage als unbegründet ab. Der Kläger gehöre nicht zum gesetzlich versicherten Personenkreis. Eine freiwillige Versicherung, wie sie bei Ausübung eines Ehrenamtes möglich gewesen wäre, sei nicht abgeschlossen worden.
Kein gesetzlicher Versicherungsschutz ehrenamtlicher Tätigkeit im Rahmen des Vereinszwecks
Das Bayerische Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung des Sozialgericht. Gesetzlicher
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2019
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
- Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 02.12.2013
[Aktenzeichen: S 8 U 267/12]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26916
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26916
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.